Qualität aus massivem Stahl

Unsere Produkte werden in Bayern in Handarbeit aus massivem Stahl gefertigt. Feuerkörbe, Feuerschalen, Grills, Raketenöfen, Grillplatten, Terrassenöfen und andere Produkte von Blechstahlwerkle sind für den Einsatz im Freien und – soweit produktbedingt vorgesehen – für den Umgang mit hohen Temperaturen und offenem Feuer konstruiert.

Stahl ist ein natürlicher Werkstoff, der auf Hitze, Feuchtigkeit, Witterung und Nutzung reagiert. Veränderungen der Oberfläche, der Farbe oder in geringem Umfang auch der Form können deshalb Bestandteil der normalen Nutzung sein und stellen nicht automatisch einen Produktmangel dar.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben von diesen Garantiebedingungen vollständig unberührt.

Insbesondere werden die gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln durch eine von uns gewährte freiwillige Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistungsrechte ist für den Verbraucher unentgeltlich.

Umfang unserer freiwilligen Garantie

Blechstahlwerkle gewährt für die entsprechend gekennzeichneten Produkte eine freiwillige Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum.

Die Garantie bezieht sich auf Material- und Herstellungsfehler, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produktes auftreten.

Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass das Produkt entsprechend seiner vorgesehenen Verwendung eingesetzt sowie sachgerecht behandelt und gepflegt wurde.

Was ist von der Garantie ausgeschlossen?

Von der freiwilligen Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, Veränderungen oder Beeinträchtigungen, die durch normalen Gebrauch, die Eigenschaften des Werkstoffs Stahl, äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Nutzung entstehen.

1. Verformungen durch Hitze

Stahl dehnt sich bei Erwärmung aus und zieht sich beim Abkühlen wieder zusammen.

Leichte Wölbungen, Spannungen oder Verformungen von Blechen, Grillplatten, Feuerflächen oder anderen Stahlbauteilen können insbesondere bei hohen oder ungleichmäßigen Temperaturen auftreten.

Solche hitzebedingten Veränderungen stellen keinen Garantiefall dar, sofern die bestimmungsgemäße Funktion und sichere Nutzung des Produktes dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Insbesondere bei großflächigen Stahlteilen wie Grillplatten, Plancha-Platten, Feuerplatten, Feuerschalen oder Brennkammern kann ein leichter Verzug technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

2. Farbveränderungen durch Hitze

Durch hohe Temperaturen können auf Stahl sogenannte Anlassfarben sowie dunkle, blaue, braune oder graue Verfärbungen entstehen.

Auch unterschiedliche Farbentwicklungen innerhalb einer Fläche sind bei Produkten, die mit Feuer oder hohen Temperaturen in Kontakt kommen, normal.

Diese Veränderungen sind materialbedingt und stellen keinen Garantiefall dar.

3. Rost und natürliche Patinabildung

Viele unserer Produkte werden bewusst aus unbehandeltem Stahl gefertigt.

Die Bildung von Rost beziehungsweise einer natürlichen Edelrost-Patina ist bei diesen Produkten ausdrücklich erwünscht und Bestandteil der Produktgestaltung.

Farbunterschiede, unterschiedlich starke Rostbildung, Veränderungen der Patina sowie deren Weiterentwicklung durch Witterung und Nutzung stellen daher keinen Garantiefall dar.

Auch Rostablagerungen oder Rostwasser auf angrenzenden Böden, Terrassen, Fassaden, Möbeln oder sonstigen Gegenständen sind von der Garantie ausgeschlossen.

Der Aufstellort ist vom Kunden entsprechend auszuwählen und gegebenenfalls zu schützen.